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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 33/05 |
§§: | UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a |
Schlagwörter | Auto, Car-Sharing, ermäßigter Steuersatz, Verein |
Rechtsfrage: | Unterliegen Umsätze, die ein Car-Sharingverein durch die Überlassung von vereinseigenen Fahrzeugen an seine Mitglieder erzielt, dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2476/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1234 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 33/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 46 |