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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 1/00 (BVerfG)
§§: EStG § 5 Abs. 4, EStG § 52 Abs. 6 Satz 1, 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Rückstellung, Dienstjubiläum, Jubiläumsrückstellung, Verfassung, Übergangsregelung, Auflösung
Rechtsfrage: Verstieß § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des StRG 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl I 1988, 1093) insofern gegen Art. 3 Abs. 1 GG, als die darin getroffene Regelung für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1992 - die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums (Jubiläumsrückstellungen) i.S. des § 5 Abs. 4 EStG untersagte und- - für schon gebildete Rückstellungen dieser Art die gewinnerhöhende Auflösung anordnete?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.11.1999
Vorinstanz/AZ: X R 60/95
Vorinstanz/Fundstelle: DStR 2000 S. 233
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 02 28
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.05.2009
Erledigungs-Az: 2 BvL 1/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 10