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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-256/14 (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Portugal, Öffentlich rechtliche Körperschaft, Gebietskörperschaft, Gemeinde, Dienstleistung
Rechtsfrage: 1. Läuft es dem Recht der EU zuwider, wenn bei der ohne Aufschläge erfolgten Umwälzung der Beträge der Taxas de Ocupação do Subsolo, die ein privates Unternehmen, das einem Unternehmen, das seine Dienstleistungen übernommen hat, die Infrastruktur für die Verteilung von Erdgas zur Verfügung stellt, an die Gemeinden gezahlt hat, in denen die zu dieser Infrastruktur gehörenden Rohre liegen, Mehrwertsteuer berechnet wird? - 2. Wenn die Taxas de Ocupação do Subsolo von Gebietskörperschaften in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse ohne Mehrwertsteuer erhoben werden, läuft es dann dem Recht der EU zuwider, wenn bei der Umwälzung der Beträge dieser Abgaben, die von einem privatem Unternehmen gezahlt wurden, das einem Unternehmen, das seine Dienstleistungen übernommen hat, die Infrastruktur für die Verteilung von Erdgas zur Verfügung stellt, Mehrwertsteuer berechnet wird?
Vorinstanz: Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD) (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 303 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.06.2015
Erledigungs-Az: Rs C-256/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 16