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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 48/11 (BFH) |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Niederlande, Familienleistungsausgleich |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch bei Bezug niederländischer Familienleistungen: Schließt die Bewilligung von niederländischem Kindergeld ungeachtet seiner geringen Höhe den Anspruch auf deutsches Kindergeld insgesamt aus oder hat der in Deutschland wohnende, aber in den Niederlanden arbeitende und in das dortige soziale Sicherungssystem integrierte Kläger Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen deutschem und niederländischem Kindergeld? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1899/10 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.07.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 68/11 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 68/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 29 99 |