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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 368/02 (BVerfG) | 
| §§: | FGO § 115 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Darlegung, grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung, Nichtzulassungsbeschwerde, Begründung | 
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Darlegungserfordernisse zur grundsätzlichen Bedeutung und zur Rechtsfortbildung nach neuem Revisionszulassungsrecht. | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 12.12.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | III B 103/01 (NV) | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 62 35 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 03.07.2003 | 
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 368/02 | 
| Erledigungs-Vermerk: | StEd 2003 S. 714 | 
