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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/13 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa |
Schlagwörter | Sonstige Einkünfte, Kapitalabfindung, Altersversorgung, Rentenbesteuerung, Beitragsrückerstattung, Erbe |
Rechtsfrage: | Einkommensteuerliche Behandlung der Beitragsrückerstattung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Ehemann als Alleinerben seiner vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorbenen Ehefrau: Versteuerung der im Jahr 2006 gewährten Rückerstattung als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG oder handelt es sich - so das FG - weder um eine Minderung von (beschränkt abziehbaren) Sonderausgaben oder die Verrechnung eines sich ergebenden (Sonderausgaben-)Erstattungsüberhangs noch um eine Kapitalablösung der Altersrente sondern um einen einmaligen Vermögenszugang (neutrale Kapitalzahlung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.08.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1651/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 05 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.10.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 3/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |