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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 75/03
§§: EStG § 32 b, EStG § 9 a
Schlagwörter Progressionsvorbehalt, Einkünfte, Werbungskosten, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Pauschbetrag
Rechtsfrage: Kürzung der ausländischen Einnahmen um tatsächliche Werbungskosten für Progressionsvorbehalt: Ist der Betrag der nach dem DBA LUX freigestellten Auslandseinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, der zur Berechnung des Progressionsvorbehalts zugrunde zu legen ist, um die tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten zu kürzen, auch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den inländischen Einkünften als Arbeitnehmer in Anspruch genommen worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.07.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 2265/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 47 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2003
Erledigungs-Az: I R 75/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 10 83