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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 140/98
§§: KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Angemessenheit
Rechtsfrage: Sind die für die beiden je zu 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vereinbarten Tantiemen von je 30 % des Bilanzgewinns vor Ertragsteuern angemessen oder führen sie zu verdeckten Gewinnausschüttungen?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.08.1998
Vorinstanz/AZ: 13 K 2456/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.1999
Erledigungs-Az: I B 140/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 52 50