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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 13/09 (BFH)
§§: GrStG § 3 Abs. 1 Nr. 3, GrStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, GrStG § 4 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 3
Schlagwörter Grundsteuerbefreiung, Gleichheitsgrundsatz, Religionsgemeinschaft, Ungleichbehandlung
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit eines Einheitswertbescheides. Kann der Kläger (eine Religionsgemeinschaft) die Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrStG in Anspruch nehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.11.2008
Vorinstanz/AZ: 11 K 3631/07 BG
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 23 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2010
Erledigungs-Az: II R 13/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 00