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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 42/01 |
§§: | AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO 1977 § 124 Abs. 1 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang, Festsetzungsverjährung |
Rechtsfrage: | Ist die Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Abgabenordnung gewahrt, wenn die Finanzbehörde zunächst mehrfach vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist den zutreffend adressierten Steuerbescheid mit einfachem Brief zur Post gibt, also der Bescheid den Bereich der Behörde verlassen hat, der Steuerpflichtige den Zugang des Bescheids aber bestreitet und daraufhin - aber erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist - die Finanzbehörde den Bescheid mit Postzustellungsurkunde zustellt. - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2688/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.09.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 42/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |