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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 75/10 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 Abs. 1, StromStV § 12, AO § 227 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Erlaubnis, Widerruf, Blockheizkraftwerk, Erstattung |
Rechtsfrage: | Bildet eine Biogasanlage, die einem Blockheizkraftwerk vorgeschaltet ist, mit diesem eine Stromerzeugungseinheit i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV? Erstreckt sich die Stromsteuerbefreiung auf die Erzeugung des Biogases in der Biogasanlage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 94/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 03 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.09.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 75/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 34 45 |