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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 19/14 (BFH)
§§: VergnStG BR § 1 Nr. 1, VergnStG BR § 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2 a
Schlagwörter Vergnügungsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Vergnügungsteuer bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit: 1. Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen des VergnStG BR n.F., insbesondere wegen Art. 12 Abs. 1 GG oder Art. 8 Abs. 2 BremVerf? - 2. Liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Vergnügungsteuer bei den Ländern? - 3. Ist die gesetzgeberische Entscheidung hinsichtlich Steuermaßstab und Steuerhöhe gerechtfertigt? - 4. Ist das Gebot der kalkulatorischen Abwälzbarkeit durchbrochen? - 5. Hat die Steuer eine erdrosselnde Wirkung? - 6. Ist der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG betroffen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 20.02.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 84/13 (1)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 51
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision