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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-79/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Richtlinie 2006/112/EG Art. 13, Richtlinie 2006/112/EG Art. 24 Abs. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Personalgestellung, Steuerbefreiung, soziokultureller Sektor, Gesundheitssektor, Erziehungssektor, Niederlande
Rechtsfrage: Ist das Königreich der Niederlande dadurch seinen Verpflichtungen aus den Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, 13, 24 Abs. 1 und 132 der RL 2006/112/EG nicht nachgekommen, dass es die Gestellung von Personal im soziokulturellen, im Gesundheits- und im Erziehungssektor an so genannte Euregios und zur Förderung der beruflichen Mobilität von der Mehrwertsteuer befreit hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich der Niederlande
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 129 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.03.2010
Erledigungs-Az: Rs C-79/09