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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 38/15 (BFH) |
| §§: | UmwStG § 24, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 17, AO § 174 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Atypische stille Gesellschaft, Beitritt, Agio, Buchwertfortführung, Wesentliche Beteiligung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, GmbH & atypisch Still |
| Rechtsfrage: | Stellt das von einem stillen Gesellschafter neben seiner Einlage in das Vermögen der GmbH gezahlte Aufgeld laufenden Gewinn der GmbH & atypisch Still dar, wenn es in einer gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklage verbucht wird und an einer Verlustverrechnung nicht teilnimmt? Liegt bejahendenfalls ein Widerstreit i.S. von § 174 Abs. 1 AO vor, wenn die GmbH das Agio zum Rückkauf eigener Anteile verwendet und der veräußernde Gesellschafter diesbezüglich einen Gewinn nach § 17 EStG versteuert hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
| Vorinstanz/Datum: | 01.07.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1414/12 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 22 01 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 01.03.2018 |
| Erledigungs-Az: | IV R 38/15 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 07 74 |