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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 48/03
§§: EStG § 64 Abs. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2, EStG § 68
Schlagwörter Kindergeld, Weiterleitung, Haushaltszugehörigkeit, Leistungsempfänger
Rechtsfrage: Wer ist "Leistungsempfänger" des Kindergelds i.S. von § 37 Abs. 2 AO 1977, wenn der bis zur Trennung der Eheleute vorrangig berechtigte Vater das im Kindergeldantrag für die Auszahlung angegebene gemeinsame Konto gekündigt hat und danach nur noch die nach der Trennung vorrangig berechtigte Mutter über das Konto verfügungsberechtigt war? Durfte das Kindergeld vom Vater zurückgefordert werden, wenn die Mutter die schriftliche Bestätigung der Weiterleitung verweigert hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.10.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 253/02 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 25 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2004
Erledigungs-Az: VIII R 48/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 32 43