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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 1232/00 (BVerfG) |
| §§: | GG Art. 2, GG Art. 3, GG Art. 6, GG Art. 11, GG Art. 12, GG Art. 20, GG Art. 105 Abs. 2 a |
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Zweitwohnungssteuer |
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BVerwG-Entscheidung: Befugnis einer Kommune, eine sog. Erwerbszweitwohnung der Zweitwohnungssteuer zu unterwerfen. Gerügt wird die Verletzung der Art. 2, 3, 6, 11, 12, 20 und 105 Abs. 2 a GG. |
| Vorinstanz: | BVerwG |
| Vorinstanz/Datum: | 12.04.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 C 12/99 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BVerwGE 111 S. 122 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 11.10.2005 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung der Vorentscheidung |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 47 77 |