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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1658/02 (BVerfG) |
| §§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Zulassung, Revision, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Forderungsausfall, Einkünfte aus Kapitalvermögen |
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Forderungsausfall bei Einkünften aus § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG unerheblich. |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 29.07.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | VIII B 71/02 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 07.03.2005 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1658/02 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |