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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/99
§§: InvZulG § 2 Nr. 1, InvZulG § 6 Abs. 3, BGB § 95, EStG § 6 Abs. 2, StGB § 264 Abs. 1, AO 1977 § 110
Schlagwörter Antrag, Antragsfrist, Unterschrift, Form, Betriebsstätte, Verbleiben, Gebäudebestandteil
Rechtsfrage: 1) Wird der Formvorschrift des § 6 Abs. 3 InvZulG 1991 auch dann genügt, wenn der verantwortliche Geschäftsführer nicht auf dem Antrag selbst, sondern nur auf dem Begleitschreiben unterzeichnet hat? Ist die Nachholung der Unterschrift im Rahmen der Wiedereinsetzung möglich? 2) Keine Investitionszulage für Warmwasserverbrauchmessgeräte und Heizungskostenverteiler, da die Geräte unselbständige Gebäudebestandteile darstellen und nach dem Einbau in die Wohnungen kein Verbleib in der Betriebsstätte des Investors gegeben war. Verleaste Geräte als eigene Betriebsstätte? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 17.12.1998
Vorinstanz/AZ: 4073/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 623
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2001
Erledigungs-Az: III R 24/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 05 70