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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 120/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 34 f Abs. 3, EStG § 52 Abs. 26 S. 4, EStG § 52 Abs. 14 S. 3
Schlagwörter Baukindergeld
Rechtsfrage: Die bei Übernahme des Kindergelds in das EStG eingeführte Einkommensgrenze von 12.000 DM ist für die Gewährung von Baukindergeld für volljährige Kinder ab 1996 von der zusätzlichen Voraussetzung der Nichtüberschreitung dieser Einkommensgrenze abhängig gemacht worden. Gilt diese zusätzliche Voraussetzung auch bei Beginn der Eigennutzung des Objekts vor 1996 ("Altobjekt")?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.09.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 5923/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2000
Erledigungs-Az: X B 120/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig