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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 61/12 (BFH) | 
| §§: | GewStG § 8 Nr. 1, GewStDV § 19 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Genussrecht, Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen | 
| Rechtsfrage: | Sind Genussrechte des Umlaufvermögens in die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages für Dauerschuldzinsen nach § 19 Abs. 1 GewStDV einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 10.05.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 3291/09 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 54 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.03.2013 | 
| Erledigungs-Az: | I R 61/12 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 25 59 | 
