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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 57/05
§§: EStG § 3 Nr. 39, SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11
Schlagwörter Geringfügige Beschäftigung, Verdienstgrenze, Zufluss, Lohnverzicht
Rechtsfrage: Sind einmalige Lohnentgelte wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bei der steuerrechtlichen Prüfung der für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStG a.F. für eine geringfügige Beschäftigung maßgeblichen Verdienstgrenze (630 DM) einzubeziehen und auf sämtliche Kalendermonate der Beschäftigungsdauer zu verteilen oder nur einmalig im Fälligkeits-/Zuflussmonat zu erfassen? Ist grundsätzlich auf das beitragspflichtige, tarifvertraglich zustehende Arbeitsentgelt und nicht auf das durch einen Verzicht auf die Sonderzahlungen tatsächlich gezahlte und dadurch innerhalb der Entgeltgrenze liegende Arbeitsentgelt abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 03.11.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 3345/03 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2008
Erledigungs-Az: VI R 57/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 29 16