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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 6/21 |
§§: | UStG § 4 Nr. 11 b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. a, RL 97/67/EG |
Schlagwörter | Universaldienstleistung, Post, Steuerfreiheit, Briefsendung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handyporto |
Rechtsfrage: | Zur Frage des Vorliegens von Post-Universaldienstleistungen: 1. Sind Leistungen, die ein Universalpostdienstleister unter den Produkttiteln "DV-freigemachte Briefsendungen", "Brief mit Handyporto", "Teilleistungen", "Brief International zum Kilotarif" und "Nachnahme Brief" erbringt, unter richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 11 b UStG als steuerfrei zu behandeln? - 2. Ist das Produkt "Nachnahme Paketsendung bis 10 kg" als einheitliche - komplexe - Leistung keine Universaldienstleistung und unterliegt somit der Steuerpflicht? - 3. Führen Vertragsbedingungen in Gestalt von produktbezogenen "AGB", die ein Universalpostdienstleister nicht mit seinen Kunden im Einzelnen aushandelt, sondern die von den Kunden des Universalpostdienstleisters nur so, wie sie von diesem gestellt werden, akzeptiert werden können, nicht zu einer Verneinung der Steuerbefreiung als Sondervereinbarungen gemäß oder analog § 4 Nr. 11 b Satz 3 Buchst. a UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 02.02.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1248/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 08 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2024 |
Erledigungs-Az: | V R 6/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |