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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 100/02 | 
| §§: | AO 1977 § 233 a | 
| Schlagwörter | Zinsen, Kapitaleinkünfte, Nachzahlung, Anrechnung, Ausländische Steuer, Steuerabzug | 
| Rechtsfrage: | Nachzahlungszinsen nach Änderung der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen/ausländischen Steuern: Ist unter einer "bisherigen Zinsfestsetzung" im Sinne des § 233 a Abs. 5 AO 1977 auch eine aufgrund fehlender Voraussetzungen der Zinsfestsetzung kraft Gesetzes zu unterbleibende Zinsfestsetzung zu verstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.07.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 53/02 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1424 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 30 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.05.2005 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 100/02 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 37 94 | 
