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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 20/99 |
§§: | AO 1977 § 350, FGO § 40 Abs. 2, AO 1977 § 361, EStG § 10d |
Schlagwörter | Beschwer, Änderung, Verlustabzug, Aussetzung der Vollziehung |
Rechtsfrage: | 1. Ist ein Einspruch und eine Klage gegen einen auf Null DM lautenden Änderungsbescheid zulässig (Beschwer ?), wenn die Steuerherabsetzung auf einem Verlustrücktrag aus dem Jahr 1993 beruht und deshalb kein Verlustvortrag verbleibt ? (Der Feststellungsbescheid gem. § 10 d (3) EStG zum 31.12.1993 ist rechtskräftig). - 2. Darf ein Steuerbescheid, der im wesentlichen von der Vollziehung wegen Anfechtung eines Grundlagenbescheides für eine bestimmte Zeit ausgesetzt ist, abgeändert werden ? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1538/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.04.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 20/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 86 56 |