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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 53/03 |
§§: | GrEStG § 16, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 44, AO 1977 § 347 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Klageänderung |
Rechtsfrage: | Kann im Klageverfahren gegen den Bescheid über die Erhebung der Grunderwerbsteuer geltend gemacht werden, der Grundstückskaufvertrag sei rückgängig gemacht worden oder setzt dies ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren über die Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids voraus oder hätte das Finanzamt über den im Einspruchsverfahren gestellten Antrag auf Nichterhebung der Grunderwerbsteuer (§ 16 GrEStG) mitentscheiden müssen, wenn beim Erlass der Einspruchsentscheidung die Voraussetzungen des § 16 GrEStG vorgelegen haben. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 21.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 158/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.02.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 53/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 21 66 |