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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 16/04
§§: AO 1977 § 80 Abs. 1, AO 1977 § 122 Satz 3, AO 1977 § 169, ZPO § 89 Abs. 2, BGB § 133
Schlagwörter Festsetzungsverjährung, Bekanntgabe, Vollmachtloser Vertreter, Genehmigung, Umfang, Auslegung
Rechtsfrage: Rückwirkung einer nachträglich erteilten Prozessvollmacht: Wirkt die nachträglich erteilte zur Einspruchs- und Klageeinlegung beschränkte Prozessvollmacht im Wege der Auslegung durch das FG zurück auch auf die Vollmacht zur Bekanntgabe des (angefochtenen) Bescheids an den Prozessbevollmächtigten, so dass der Bescheid als wirksam bekannt gegeben gilt? - Entscheidung des FGs durch Zwischenurteil über die Wirksamkeit der Bekanntgabe? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 30.01.2004
Vorinstanz/AZ: III 81/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 24 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2004
Erledigungs-Az: II R 16/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG