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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-80/14 (EuG) |
§§: | DVO (EU) Nr. 1194/2013 Art. 1, DVO (EU) Nr. 1194/2013 Art. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Antidumpingzoll, Biodiesel, Argentinien, Indonesien, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen den Rat. Die Klägerin beantragt, - Art. 1 und 2 der DVO (EU) Nr. 1194/2013 des Rates vom 19.11.2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien und Indonesien für nichtig zu erklären, soweit die Klägerin von ihr betroffen ist, und - dem Beklagten die der Klägerin durch diese Klage entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Rat |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2014 Nr. C 102 S. 38 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 15.09.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs T-80/14 |