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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 48/09 (BFH) |
| §§: | UmwStG § 21, AO § 233 a, AO § 234 |
| Schlagwörter | Entstrickungsgewinn, Verzinsung, Stundung |
| Rechtsfrage: | Kann von der festgesetzten Steuer i.S. des § 233 a Abs. 3 AO ein Stundungsbetrag i.S. des § 21 Abs. 2 Satz 3 UmwStG a.F. abgezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 24.04.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 44/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 24 28 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.12.2009 |
| Erledigungs-Az: | I R 48/09 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 11 62 |