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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 85/04 |
§§: | AO 1977 § 14, AO 1977 § 64 Abs. 1, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 |
Schlagwörter | Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Steuerbefreiung, Krankenhaus, Körperschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Unterhält ein Krankenhaus mit der entgeltlichen Nutzungsüberlassung eines medizinischen Großgerätes zur nachrangigen Mitbenutzung an eine Gemeinschaftspraxis einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S. der §§ 14, 64 AO 1977 oder sind die Einkünfte daraus dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 729/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 36 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 85/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 25 21 |