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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 15/11 (BFH) |
§§: | StromStG 1999 § 10 Abs. 1, StromStG 1999 § 10 Abs. 2 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Erstattung, Rückforderung |
Rechtsfrage: | Stromsteuererstattung für April bis Dezember 1999. Ist für die Zuordnung eines Unternehmens zum Produzierenden Gewerbe auf das Kalenderjahr 1998 oder auf das Jahr, für welches die Stromsteuervergütung beantragt wird, abzustellen? Auf welche Mitarbeiterzahl ist für die Berechnung der Einsparungen durch die Absenkung des Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung eines zum 1.2.1999 durch Übernahme verschmolzenen Unternehmens abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1648/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2013 |
Erledigungs-Az: | VII R 15/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |