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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 12/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 |
Schlagwörter | Verpflegungsmehraufwand, Soldat, Regelmäßige Arbeitsstätte |
Rechtsfrage: | Sind bei vorübergehenden Einsätzen eines Soldaten auf einem Schnellboot der Bundesmarine Verpflegungsmehraufwendungen nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen, weil die für diese Einsätze erforderlichen Vor- und Nacharbeiten in der Kaserne bzw. im Heimathafen erbracht wurden und somit diese Orte als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen sind, so dass für die Dienstreisefiktion jede Fahrt für sich zu betrachten ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 6417/01 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 37 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 12/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 11 10 |