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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 2/04 |
§§: | EStG § 19, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, PKW, Arbeitslohn, 1 v. H. - Regelung, Fahrtenbuch |
Rechtsfrage: | Steht ein vom Arbeitgeber ernsthaft ausgesprochenes Privatnutzungsverbot des betrieblichen Kraftfahrzeugs (Kundendienst-Pkw mit Werbeschriftzug des Arbeitgebers) dem Ansatz eines geldwerten Vorteils nach der 1 v.H.-Regelung beim Arbeitnehmer grundsätzlich entgegen oder ist davon nur abzusehen, wenn der Arbeitgeber Vorkehrungen für eine systematische Überwachung des Nutzungsverbots (Fahrtenbuch u.a.) trifft und durch besondere Umstände die verbotene Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 354/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 33 61 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |