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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 73/13 (BFH)
§§: EStG § 19, GG Art. 20 Abs. 3, DBA-Jugoslawien Art. 16 Abs. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für Arbeitslohn zu, den die im Inland ansässige Klägerin von einer internationalen Organisation (hier der OSZE) für eine Tätigkeit im Kosovo bezogen hat, wenn die Klägerin sich im betreffenden Kalenderjahr nicht an mehr als 183 Tagen in dem anderen Staat aufgehalten hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.10.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 4438/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.04.2015
Erledigungs-Az: I R 73/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 99