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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 66/13 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3, KStG § 6 Abs. 6, EStG § 4 d
Schlagwörter Unterstützungskasse, Steuerfreiheit, Kassenvermögen
Rechtsfrage: Steuerfreiheit einer Gruppenunterstützungskasse: Kann einem einzelnen Trägerunternehmen, dessen Teilvermögen überdotiert ist, nur dann Vermögen rückübertragen werden - ohne dass die Gruppenunterstützungskasse ihre Körperschaftsteuerfreiheit verliert - wenn die Gruppenunterstützungskasse insgesamt überdotiert ist (sog. kassenorientierte Betrachtungsweise)? Oder kann die Steuerfreiheit bezogen auf jedes einzelne Trägerunternehmen geprüft werden (sog. segmentorientierte Betrachtungsweise)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.07.2013
Vorinstanz/AZ: 9 K 1013/11 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2015
Erledigungs-Az: I R 66/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 28 59