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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 58/06 |
§§: | UmwStG 1995 § 18 Abs. 4 |
Schlagwörter | Formwechsel, Umwandlung, Vermögensübergang, Veräußerungsgewinn, Gewerbesteuer |
Rechtsfrage: | Führt eine, der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft vorausgehende formwechselnde Umwandlung (hier: GmbH in GmbH & Co. KG) zu einem Vermögensübergang i.S. des § 18 Abs. 4 UmwStG i.d.F. vor Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 mit der Folge, dass ein Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 38/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 00 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 58/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 28 47 |