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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 29/15 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 a, EStG § 21 |
Schlagwörter | Überentnahme, Schuldzinsen, Einkünfte, Vermietung und Verpachtung |
Rechtsfrage: | Welche Berücksichtigung erlangen getätigte Überentnahmen im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 a EStG, wenn eine Verwendung für den Einkunftsbereich Vermietung und Verpachtung erfolgte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3487/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 19 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 29/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 38 |