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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | GrS 2/01 |
| §§: | AO 1977 § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang |
| Rechtsfrage: | Ist die Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Abgabenordnung auch dann gewahrt, wenn der Bescheid, der vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Behörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht, obwohl die Behörde nach Lage der Steuerakten alles getan hat, dass er hätte zugehen können, aber nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein inhaltsgleicher Bescheid ergeht, der dem Empfänger auch bekannt gegeben wird? -Vorlagebeschluss des BFH 6.6.2001 II R 47/98- |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 23.07.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | IV 49/96 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BB 2001 S. 1779 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.11.2002 |
| Erledigungs-Az: | GrS 2/01 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 83 |