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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 24/07 (BFH) |
§§: | AuslInvestmG § 18 Abs. 3, EG Art. 56, EG Art. 58 Abs. 1, EStG § 20, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Ausland, Europäische Gemeinschaft, Investmentfonds, Schwarzer Fonds, Kapitalverkehrsfreiheit, Kapitalvermögen, Feststellung |
Rechtsfrage: | Besteuerung sog. schwarzer Fonds nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG: Sind die Regelungen des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit Art. 56 EG vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 5714/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1670 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2008 |
Erledigungs-Az: | VIII R 24/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 06 87 |