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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-292/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Italien, Vorsteuerabzug, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Verstößt Art. 19 Abs. 5 des DPR Nr. 633/72 gegen das Gemeinschaftsrecht und den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, und ist insbesondere die RL 77/388/EWG insoweit nicht umgesetzt, als das innerstaatliche Recht nicht die Möglichkeit vorsieht, dass Steuerpflichtige, die befreite Umsätze tätigen, die Mehrwertsteuer auf ihre Einkäufe abziehen?
Vorinstanz: Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 233 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.01.2010
Erledigungs-Az: Rs C-292/09 und C-293/09