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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 44/17 (BFH)
§§: AO § 191, AnfG § 4, AnfG § 14, AO § 127
Schlagwörter Duldung, Anfechtung, Vorauszahlung
Rechtsfrage: Führt das Fehlen der Klausel gemäß § 14 AnfG zur Rechtswidrigkeit des gesamten Duldungsbescheids, wenn Gegenstand des Bescheids die Anfechtung einer Grundstücksübertragung ist? - Ist bei der Prüfung, ob hier der Verwaltungsakt teilbar ist, auf den Anfechtungsgegenstand oder auf die zugrunde liegenden Steuerrückstände abzustellen? - Hat das Gericht bei der Frage, ob ein Verstoß gegen § 14 AnfG vorliegt, von der im Zeitpunkt seiner Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage auszugehen? - Ist das Fehlen der Vollstreckungsklausel (§ 14 AnfG) lediglich ein formaler Verstoß, der nicht zur Aufhebung des Duldungsbescheids insgesamt führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.10.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 1566/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1925
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 24 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2018
Erledigungs-Az: VII R 44/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 20 66