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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 52/19 (BFH) |
§§: | AStG § 6, EStG § 17, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, BGB § 607, AktG § 68 Abs. 2 |
Schlagwörter | Wegzugsbesteuerung, Schweiz, Anteilsübertragung, Wertpapier, Wirtschaftliches Eigentum, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG bei Wegzug in die Schweiz - Vorherige Anteilsübertragung auf einen Dritten im Wege eines Wertpapierdarlehens - Surrogatsforderung des Verleihers als Wirtschaftsgut (Anwartschaft) i.S. des § 17 EStG: Wird bei einem Steuerpflichtigen die unbeschränkte Steuerpflicht durch einen Wegzug ins Ausland (hier: Schweiz) beendet, kann dann eine Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG im Falle einer wesentlichen Beteiligung auch dann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige seine Anteile - welche die wesentliche Beteiligung i.S. des § 17 EStG begründeten - kurz vor dem Wegzug im Wege eines Wertpapierdarlehens auf einen Dritten übertragen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 113/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2022 |
Erledigungs-Az: | I R 52/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 02 24 |