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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/06 |
§§: | UStG 1993 § 15 a Abs. 1, UStG 1993 § 27 Abs. 8, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Durchschnittsbesteuerung, Vorsteuerberichtigung |
Rechtsfrage: | Hat der Kläger für die im Jahr 1997 aus dem Bau eines Stalles angefallenen Vorsteuern einen Vorsteuerberichtigungsanspruch gemäß § 15 a UStG für die Streitjahre 1998 und 1999, wenn er zum 1.1.1998 von der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung gewechselt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 532/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 02 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 22/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 44 48 |