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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 51/10 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 8 Buchst. h, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6
Schlagwörter Steuerfreiheit, Beratende Tätigkeit, Beratungskosten, Kapitalgesellschaft, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Sind eigenständige Beratungsleistungen, die gegenüber einer inländischen Kapitalgesellschaft erbracht wurden, gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG 1999 und Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der RL 77/388/EWG steuerfrei (Verwaltung von Sondervermögen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 03.08.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 472/2009
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2013
Erledigungs-Az: V R 51/10
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 5.5.2011 - V R 51/10 und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-275/11.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 19 61