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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 39/17 (BFH) |
§§: | UStG § 20, UStG § 16 Abs. 1 Satz 1, UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vereinnahmte Entgelte, Ermessensausübung, Steuerentstehung |
Rechtsfrage: | Konkludenter Antrag auf Ist-Versteuerung: Ist eine konkludente Gestattung der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 UStG auch dann anzunehmen, wenn das Finanzamt die Berechnung nach vereinnahmten Entgelten durch den Steuerpflichtigen zwar erkennen konnte, ein tatsächliches Erkennen und damit eine tatsächliche Ermessensausübung aber nicht festgestellt werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1016/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 01 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 39/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 45 |