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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 77/08 (BFH) |
§§: | AO § 9, AO § 8, GG Art. 59 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Wohnsitz, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnung, Unterkunft, Türkei |
Rechtsfrage: | Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Hat ein die türkische Staatsangehörigkeit besitzender abgelehnter Asylbewerber, der in einem Übergangswohnheim untergebracht ist, einen Kindergeldanspruch, da er die Voraussetzungen eines "Wohnens" nach Art. 2 Nr. 1 d des Vorläufigen Europäischen Abkommens vom 11.12.1953 über Soziale Sicherheit (BGBl II 1956 S. 507) erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 1548/06 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 07 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 77/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 35 66 |