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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 20 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 S. 2
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Werbungskosten, Kapitalvermögen, Nutzungseinlage, Kraftfahrzeug, Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: Fährt ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter wöchentlich unentgeltlich mit dem Privat-Pkw zum weit entfernten Sitz der GmbH, um dort -entsprechend einem von allen Anteilseignern beschlossenen Maßnahmenpaket zur Abwendung des Konkurses der GmbH- die Produktionsabläufe zu überwachen, sind dann die dadurch entstehenden Reisekosten als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abziehbar oder dem Regelungsbereich des § 17 EStG zuzuordnen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.06.2000
Vorinstanz/AZ: 7 K 3185/97 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 995
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.05.2001
Erledigungs-Az: VIII R 32/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 10 67