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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 11/99
§§: EStG § 18 Abs. 3, EStG § 34
Schlagwörter Rechtsanwalt, Veräußerungsgewinn, Tarif, Praxisveräußerung
Rechtsfrage: Ist der Gewinn aus der Veräußerung der Rechtsanwaltskanzlei steuerbegünstigt gem. § 34 EStG oder laufender Gewinn, weil der Stpfl. seine freiberufliche Tätigkeit nicht für "eine gewisse Zeit" eingestellt hat? Was ist unter "gewisser Zeit" zu verstehen, wie ist der Umfang des "örtlichen Wirkungskreises" abzugrenzen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.10.1998
Vorinstanz/AZ: XV 500/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.1999
Erledigungs-Az: IV R 11/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet - Verfassungsbeschwerde eingelegt (BVerfG-Az: 2 BvR 1877/99) - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 54 12