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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 18/02 |
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 42 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Übertragung, Aktien, Domizilgesellschaft, Liechtenstein, Gestaltungsmissbrauch |
| Rechtsfrage: | Aktienübertragung von ausländischen Domizilgesellschaften und Grunderwerbsteuer: Unterliegt die Veräußerung aller Aktien einer ausländischen Domizilgesellschaft (hier: formeller Sitz in Liechtenstein), deren einzige Tätigkeit das Halten inländischen Grundbesitzes ist, wegen Gestaltungsmissbrauchs der Grunderwerbsteuer, wenn die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz im Inland hat. Denn dann sei die Domizilgesellschaft steuerrechtlich nicht als rechtsfähig anzusehen und der Anteilsinhaber der Domizilgesellschaft veräußere keine Aktien, sondern Grundbesitz? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 27.06.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 1858/95 GrE |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 04 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.08.2003 |
| Erledigungs-Az: | II R 18/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 87 |