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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 56/00
§§: GewStG § 2 Abs. 1 S 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2 S 1, FGO § 76, FGO § 96
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Freiberufliche Tätigkeit, Sonstige selbständige Tätigkeit, Rechtsanwalt, Insolvenzverwaltung, Vervielfältigungstheorie, Eigenverantwortliche Leistung
Rechtsfrage: 1. Abgrenzung zwischen freiberuflicher, sonstiger selbständiger und gewerblicher Tätigkeit bei einer Rechtsanwaltssozietät, die überwiegend Einkünfte aus insolvenzverwaltender Tätigkeit erzielt und einen Stab von Mitarbeitern, darunter auch 2 Rechtsanwälte, beschäftigt. - 2. Verstoß gegen den Akteninhalt und der Sachaufklärungspflicht hinsichtlich der vom FG angenommenen "untergeordneten" Tätigkeit der beiden angestellten Rechtsanwälte. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 25.03.1999
Vorinstanz/AZ: 3 98 107 K 1
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 843
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2001
Erledigungs-Az: XI R 56/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 04 25