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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 31/97 |
§§: | EStG § 13 Abs. 1, EStG § 14 S. 1 |
Schlagwörter | Betriebsaufgabe, Landwirtschaft, Verpächterwahlrecht, Zurechnung, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Kann ein landwirtschaftlicher Kleinbetrieb als Verpachtungsbetrieb fortgeführt werden, wenn ein Teil der Grundfläche verpachtet und ein anderer weiterhin vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird? Liegt in der Veräußerung der landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Aufgabe eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs oder war der Betrieb bereits vor längerer Zeit aufgegeben worden? Wem ist der Gewinn aus der Veräußerung des Grund und Bodens zuzurechnen, wenn das Eigentum an einem verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen worden ist? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1087/93 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 740 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.1998 |
Erledigungs-Az: | IV B 31/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 25 |