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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 2/05 |
§§: | AO 1977 § 171, UStG § 17 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verjährung, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Berichtigung, Organschaft, Konkurs |
Rechtsfrage: | 1. War bei Erlass des Änderungsbescheides die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen oder trat durch die Übersendung des Berichts der Steuerfahndung bereits Ablaufhemmung ein? - 2. Ist die Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG ungeachtet des fehlenden zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Beendigung der Organschaft (Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung zum 1.7.1993) und dem die Berichtigung auslösenden Ereignis, nämlich der Abweisung des Konkursantrags der ehemaligen Organgesellschaft mangels Masse am 9.12.1996, beim Organträger vorzunehmen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 61/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 22 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 2/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 07 85 |