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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 49/05
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b
Schlagwörter Arbeitszimmer, Vermietungstätigkeit, Aufteilungsverbot, Schätzung
Rechtsfrage: Werbungskosten-Aufteilung bei häuslichem Arbeitszimmer: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das zu 20 - 30 % privat, im übrigen für Vermietungstätigkeit genutzt wird, nach Maßgabe des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG insgesamt vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen oder griffweise Schätzung der auf den vermietungsbezogenen Anteil entfallenden Aufwendungen und Abzug derselben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.05.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 282/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2007
Erledigungs-Az: IX R 49/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet