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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 68/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 45 Abs. 1, FGO § 55 |
Schlagwörter | Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Betriebsausgabe, Lohnzahlungswille |
Rechtsfrage: | Können Aufwendungen für ein Arbeitsverhältnis zwischen einem selbständigen Architekten und seiner Ehefrau (Bürohilfe, einzige Angestellte) als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn zwar in der Buchführung Beträge als Arbeitslohn gebucht wurden, den monatlichen Aushilfslohnzahlungen entsprechende Geldabhebungen vom betrieblichen Girokonto jedoch nicht festgestellt werden konnten, wohl aber monatliche größere Barabhebungen durch die Ehefrau, die u.a. - nach ihrer Darstellung - auch auf Mitabhebung des Arbeitslohns gerichtet waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2985/00 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 68/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 98 |