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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 55/20 (BFH) |
§§: | AO § 240, AO § 251 Abs. 3, InsO § 39 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Säumniszuschlag, Zinssatz, Rechtmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Feststellung von Säumniszuschlägen in Höhe eines Zinssatzes von 6 Prozent p.a. für Steuerschulden aus den Jahren 2012, 2015 und 2016 als verfassungsgemäß zu beurteilen, insbesondere wenn der betreffende Insolvenzschuldner bereits ab 2014 zahlungsunfähig war? - Inwiefern greifen für Säumniszuschläge die in den Beschlüssen des BFH vom 25.4.2018 IX B 21/18 (BFHE 260 S. 431, BStBl 2018 II S. 415) sowie vom 3.9.2018 unter VIII B 15/18 (BFH/NV 2018 S. 1279) bezeichneten erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Zinssatzes von Nachzahlungszinsen aus § 238 Abs. 1 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 11/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 17 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2022 |
Erledigungs-Az: | VII R 55/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 05 18 |