Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-113/14 (EuGH)
§§: AEUV Art. 43 Abs. 2, AEUV Art. 43 Abs. 3, VO (EU) Nr. 1308/2013 Art. 7, VO (EU) Nr. 1370/2013 Art. 2, VO (EWG) Nr. 922/72, VO (EWG) Nr. 234/79, VO (EG) Nr. 1037/2001, VO (EG) Nr. 1234/2007
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Interventionspreis, Landwirtschaft, Marktorganisation, Nichtigkeit, Preis, Referenzschwellenwert
Rechtsfrage: Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen Parlament und Rat. Die Klägerin beantragt, Art. 7 der VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/20071 für nichtig zu erklären, - Art. 2 der VO (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16.12.2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, der auf Art. 7 der VO (EU) Nr. 1308/2013 verweist, für nichtig zu erklären, - die Fortgeltung der Wirkungen der genannten Rechtsvorschriften festzustellen, bis auf der zutreffenden Rechtsgrundlage erlassene Regelungen in Kraft treten, - sowie den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Bundesrepublik Deutschland ./. Europäisches Parlament, Rat
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 129 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.09.2016
Erledigungs-Az: Rs C-113/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 32