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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 32/16 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 4 Satz 1, AO § 42 Abs. 2 Satz 1, AO § 42 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Veräußerung, Aktie, Verlust, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Liegt eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch vor, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt, oder handelt es sich in diesem Fall um einen Gestaltungsmissbrauch? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 12095/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 00 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2018 |
Erledigungs-Az: | VIII R 32/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 13 93 |