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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 56/04 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 3 Satz 4, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2, EStG § 25 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Frist |
Rechtsfrage: | Kann eine erstmalige gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes zum 31.12. eines Veranlagungszeitraums noch durchgeführt werden, wenn feststeht, dass für den Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuerveranlagung (Antragsveranlagung) wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG ausgeschlossen ist? Ist die Zweijahresfrist nicht maßgebend, wenn im Veranlagungszeitraum keine Lohnsteuer einbehalten wurde? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 426/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 56/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |